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Aufgabe und Zweck des Verbandes
Zweck des DPV ist die Förderung des Polosports,
dessen Anerkennung und Verbreitung auf der Grundlage
der gültigen Poloregeln des DPV zu fördern,
sowie die Interessen der persönlichen Mitlgieder
und aller Clubs bestmöglich zu wahren und zu vertreten,
ferner die Überwachung der Durchführung des
Polosports nach den einheitlichen Regeln des DPV.
Der DPV unterwirft sich den jeweils geltenden Bestimmungen
der Satzung des Deutschen Sportbundes (DSB) sowie dessen
sonstigen Statuten oder Regulierungen und Richtlinien.
Zur Erfüllung der Aufgaben des DPV bestehen folgende
Verbandsordnungen, die Bestandteil dieser Satzung sind:
Stewardordunung (Sportkommission des DPV)
Turnierordnung
Handicapordnung
Sport- und Disziplinarordnung
Der DPV ist für seine Mitglieder die allein zuständige
Instanz, die in Fragen des Polosports im In-und Ausland
verbindliche Erklärung abgeben kann. Er regelt
alle Bereiche nationaler und internationaler Spielbegegnungen.
Die Vorstände des DPV, auch in ihrer Eigenschaft
als Stewards, sind verantwortlich für die Gesamtorganisation
des Polosports in Deutschland.
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