Deutscher Polo Verband e.V. • Jenischstr. 26 • 22609 Hamburg Klein Flottbek • Tel.: 040 - 822 412 20 • Fax: 040 - 82 06 89 • email: info@poloverband.com
 
 
 
Regelwerk
HURLINGHAM POLO ASSOCIATION - POLOREGELN 2010
5. TURNIERLEITUNG
 
a
Anforderungen: Für jedes Turnier wird der gastgebende Club eine Turnierleitung ernennen von 3 oder mehr Personen, die vorzugsweise kein persönliches Interesse am Ausgang des Turniers haben. Wenn keine  Turnierleitung vorhanden ist, soll der Polomanager des Clubs oder sein Vertreter zusammen mit den Schiedsrichtern und Oberschiedsrichter als Turnierleitung agieren.
b
Pflichten: Der Turnierleitung ist die Gesamtverantwortung für die Austragung des Turniers übertragen. Dies schließt ein:
i
die Rechtmäßigkeit der Nennungen und irgendwelche Auswechslungen danach
ii
ein Team zu informieren über einen Wechsel des gegnerischen Teams
iii
die Struktur des Turniers und die Auslosung
iv
der Spielplan
v
die Ernennung von Offiziellen
vi
die Bereitstellung eines Spielfeldes und  die notwendige Ausrüstung.
vii
das Wohlergehen der Pferde durch den Tierschutzbeauftragten zu überwachen, insbesondere ihre körperliche Verfassung, Beschlag und Versorgung mit Wasser
viii
irgendwelche disziplinarischen Angelegenheiten und Unregelmäßigkeiten zu regeln.
ix
die Reihenfolge der Platzvergabe festzulegen 
c
Zuständigkeit: Die Zuständigkeit der Turnierleitung besteht in allen Angelegenheiten, die das Turnier betreffen. Das schließt auch Regelwidrigkeiten auf dem Spielfeld ein - außer gerade vor, während und gerade nach dem Spiel, wenn der Oberschiedsrichter und die Schiedsrichter für alle Angelegenheiten absolut zuständig sind, die die Durchführung des Spiels betreffen.
d
Spiel nicht begonnen oder abgebrochen Gelegentlich – normalerweise durch schlechtes Wetter verursacht- fällt ein Spiel aus oder es wird verschoben. Eine Entscheidung sollte möglichst früh fallen, bevor Teams anreisen. Falls sie allerdings schon am Polofeld angekommen sind, soll die Turnierleitung nach Konsultation mit den Teamcaptains eine Entscheidung treffen, ob das Spiel begonnen werden soll.
 
Nach dem Beginn eines Spiels liegt es in der Entscheidung der Schiedsrichter, ob das Spiel abgebrochen werden soll oder nicht, ebenfalls nach Konsultation mit den Teamcaptains.
Ein Spiel sollte möglichst bald begonnen oder fortgeführt werden, sobald sich die Bedingungen verbessern. Falls das nicht der Fall ist, muss die Turnierleitung auf der Stelle mit den 2 Teamcaptains eine Entscheidung treffen, an welchem Tag, zu welcher Zeit und an welchem Ort das Spiel nachgeholt oder fortgeführt werden soll – selbstverständlich passend zum Spielplan des ganzen Turniers. Es sollte überlegt werden, ob „ein Strafstoß schießen“ (Penalty shoot out) durchgeführt werden soll, wenn es klar ist, dass ein Spiel nicht begonnen oder beendet werden kann.
6. SPIELBERICHTE
 
a
Spielberichtsformulare sollen vom DPV an alle Clubs verteilt werden und müssen beim Polomanager vorhanden sein. Ein Spielbericht soll von Offiziellen wie Schiedsrichter, Oberschiedsrichter oder Teamcaptain sofort nach Spielende ausgefüllt werden, um irgendwelche Unregelmäßigkeiten vor, während oder nach dem Spiel zu dokumentieren. Der Spielbericht soll vollständig ausgefüllt werden und von den Offiziellen oder von dem Teamcaptain und einem anderen Spieler seines Teams unterschrieben werden.
b
Sobald vollständig und unterschrieben, soll das Original an das DPV Sekretariat geschickt werden, eine Kopie an die betreffende Person ausgehändigt werden und eine zweite Kopie vom Club aufbewahrt werden. Gleichzeitig kann der Club Entscheidungen treffen wie  für notwendig erachtet und der Disziplinarauschuss des DPV bzw. der Tierschutzbeauftragte die Vorfälle  zu höheren Instanzen berichten, wenn sie das für gerechtfertigt halten.
c
es ist für die Schiedsrichter verpflichtend einen Spielbericht auszufüllen für folgende Vorfälle, damit diese dokumentiert sind, falls sie sich in einem anderen Club wiederholen.
i
wenn ein Spieler unter Strafe 10 a oder b vom Platz verwiesen worden ist
ii
wenn ein Spieler eine Gelbe Karte bekommen hat
iii
für exzessiven Missbrauch des Polostocks oder gefährliches Reiten
iv
wenn ein Pferd beobachtet wird, das auf einem Auge blind ist, Unarten zeigt, nicht unter guter Kontrolle ist oder irgendeine Form von Luftröhrenschnitt hat
v
wenn die Sporen oder die Gerte eines Spielers nicht regelkonform sind
vi
wenn Teams nicht versuchen zu gewinnen
7.SCHIEDSRICHTER UND OBERSCHIEDSRICHTER (siehe auch Anhang B)
 
a
Zuständigkeit: siehe Regel 5 c
b
Oberschiedsrichter: der Oberschiedsrichter oder der „Third Man“ hat die Gesamtverantwortung sicherzustellen, dass das Spiel durch die Schiedsrichter nach den Regeln der HPA kontrolliert wird. Wen gefragt, wird er entscheiden, wenn die Schiedsrichter uneinig sind - in diesem Fall ist seine Entscheidung endgültig. Der Oberschiedsrichter sollte sich auf der Höhe der Mittellinie in einer erhöhten Position befinden – weg von irgendwelchen Ablenkungen. Er sollte sich auf das Spiel konzentrieren und nicht in Unterhaltungen einbezogen werden noch sollte er sein Mobile Telefon benutzen.
c
Konsultation: Idealerweise sollte der Oberschiedsrichter zumindest mit einem der Schiedsrichter Kontakt über Funk haben, sodass er sie während einer Spielunterbrechung über irgendwelche wichtigen Ereignisse informieren kann, insbesondere gefährliches Spiel außerhalb des direkten Spiels am Ball. In jedem Fall sollte der Oberschiedsrichter die Möglichkeit haben, die Schiedsrichter am Ende eines jeden Chukkas zu kontaktieren und die Schiedsrichter sollen zur Halbzeit beim Oberschiedsrichter vorsprechen, um den Verlauf des Spieles zu diskutieren.
d
Schiedsrichter: Normalerweise gibt es 2 berittene Schiedsrichter, die die Pflicht haben, das Spiel nach den Regeln der HPA zu kontrollieren. Sollte es einen Vorfall geben, der nicht durch die Regeln abgedeckt ist, dann haben sie die Autorität eine Entscheidung zu treffen. Ihre Entscheidung ist in allen Angelegenheiten endgültig – sollten sie uneinig sein, sollten sie den Oberschiedsrichter konsultieren.
e
Professionelle Schiedsrichter: Der DPV Schiedsrichterausschuss ernennt professionelle Schiedsrichter, ihren Dienst zu tun wie festgelegt, allerdings muss er die Turnierleitung von seiner Wahl informieren.  Im Fall von Unstimmigkeiten ist seine Entscheidung endgültig.
f
1 Schiedsrichter: Die Turnierleitung kann in der Turnierausschreibung festsetzen, dass es nur 1 Schiedsrichter gibt, oder, falls dies nicht getan wurde und um ein Spiel zu beginnen, die 2 Teamcaptains gebeten werden, nur 1 Schiedsrichter zuzustimmen. Wenn es nur 1 Schiedsrichter gibt, gibt es normalerweise einen Oberschiedsrichter, aber auch auf ihn kann gelegentlich verzichtet werden.
g
Kleidung: Schiedsrichter müssen ein Hemd oder eine Jacke tragen, mit klaren senkrechten schwarz / weißen Streifen, sauberen weißen Reithosen oder Jeans und polierte braune Reitstiefel. Sie müssen zu Pferd einen harten Schutzhelm tragen, der mit einer Kinnschnalle ordentlich befestigt ist und korrekt positioniert ist. Der gastgebende Club stellt normalerweise ein Schiedsrichterhemd, eine Schiedsrichterpfeife, einen Stock zum Auflesen der Bälle und eine Balltasche ( bereits am Schiedsrichterpferd befestigt) für jeden Schiedsrichter zur Verfügung.
h
Verhalten: irgendein Oberschiedsrichter, Schiedsrichter oder andere Offizielle, die einen Club besuchen und keine Mitglieder sind, unterliegen den selben Regeln von Disziplin und Benehmen, wie sie für Mitglieder dieses Clubs gelten. Ein Schiedsrichter darf während des Spielverlaufs nicht rauchen oder sein Mobile Telefon benutzen, zwischen den Chukkas nur nicht-alkoholische Getränke zu sich nehmen noch darf er unter dem Einfluss von illegalen Stimulantien oder Drogen stehen, inklusiv aller Substanzen, die im Anhang A unter den Regeln „Human Doping“ stehen.
j
Internationale Spiele: Spezielle Regeln können gelten.
8. TORRICHTER (s. auch Anhang B)
 
a
Anforderungen: 1 Torrichter soll für jedes Tor bestimmt werden. Gelegentlich werden auch 2 für jedes Tor genommen. Jeder soll Zeugnis für die Schiedsrichter bei deren Nachfrage geben, ob ein Tor gefallen ist oder zu anderen Problemen im Spiel in der Nähe des Tores. Der Schiedsrichter fällt allerdings die letzte Entscheidung.
b
Tor erzielt: Wenn ein Tor gefallen ist (s. Regel 20), soll der Torrichter seine Flagge lebhaft über seinem Kopf winken, um anzuzeigen, dass ein Tor erzielt worden ist.
c
Ball überquert die Grundlinie: Wenn der Ball am Tor vorbei die Grundlinie überquert, soll der Torrichter dies anzeigen, indem er einen Ball über seinen Kopf hält und so lange der Schiedsrichter nicht für eine Strafe 6 („Safety 60“) gepfiffen hat, legt er schnell einen Ball auf ebenem Grund dorthin, wo der Ball die Grundlinie überquert hat - etwa einen Fuß (ca. 30 cm) innerhalb des Spielfeldes, allerdings nicht näher als 4 Yards zu den Torpfosten oder Banden.
d
Einweisung: Torrichter müssen richtig eingewiesen werden, insbesondere:

i
klar erkennbare Kleidung tragen wie z.B. einen weißen Kittel und einen Schutzhelm für Reiten oder Cricket, aber nicht einen Fahrradhelm.
ii
hinter einer weißen Linie verbleiben, die 20 Yards hinter jedem Tor gezogen werden muss, bis der Ball im Aus ist und die Pferde langsamer werden.
iii
alle Hindernisse wie Stühle, Ballboxen, Ersatztorpfosten mindestens 30 Yards hinter den Torpfosten aufzubewahren. Andere Dinge wie Fahrräder sollen weit weg vom Spielfeld aufbewahrt werden, damit sie keine Gefahr für Spieler oder frei laufende Pferde werden.
e
Tore „Rücken an Rücken“: Torrichter sollen nicht verwendet werden, wenn an 2 hintereinander liegenden Spielfeldern, quasi „Rücken an Rücken“, gespielt wird.
9. ZEITNEHMER / SPIELBERICHTSFÜHRER (s. auch Anhang B)
 
Ein Zeitnehmer / Spielberichtsführer ( im folgenden als „ Zeitnehmer“ bezeichnet) mit einem Assistenten an der Anzeigetafel soll in allen Spielen bestellt werden. Der Zeitnehmer soll mit den Regeln 14 – 31 vertraut sein, die seine Verantwortlichkeit regeln. Während des Spiels soll er den Spielbericht (Aufzeichnung der Tore)  ausfüllen und wenn vollständig dem Polomanager übergeben als korrekte Dokumentation des Torverhältnisses.
10. MEDIZINISCHE BETREUUNG
 
Clubs müssen in allen offiziellen DPV Turnieren sicherstellen, dass 2 Personen mit Erster Hilfe Qualifikation anwesend sind. Clubs sollen den öffentlichen Rettungsdienst informieren, dass ein Turnier stattfindet und die richtige Notfallnummer zur Verfügung steht. Eine Erst Helfer Qualifikation bedeutet, dass die Person einen Grundkurs in Erster Hilfe bei einem der öffentlich anerkannten Träger (z.B. DRK) besucht hat und in 2 jährlichen Abständen ein Erste Hilfe Training absolviert, um die Qualifikation aufrecht zu erhalten. Sollte der Schiedsrichter medizinische Hilfe für einen verletzten Spieler anfordern, sollte er mit dem Stock über seinem Kopf winken.
Anmerkung: In Deutschland ist es üblich bei allen offiziellen Turnieren einen öffentlichen oder privaten Rettungsdienstträger zu beauftragen, einen Rettungswagen mit qualifizierter Besetzung während eines Turniers  abzustellen.