| HURLINGHAM
POLO ASSOCIATION - POLOREGELN 2010 |
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(4)
Pferde, Pferdeausrüstung
& Pferdefürsorge
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| 4. PFERDE,
PFERDEAUSRÜSTUNG
UND PFERDEFÜRSORGE |
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a
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Allgemein: Die
Gesamtverantwortung für Pflege
und Fürsorge eines Pferdes
liegt jederzeit beim Besitzer.
Die Stewards, die Turnierleitung
und die Spielverantwortlichen haben
die Pflicht, die Regeln durchzusetzen
und können tierärztlichen
Rat einholen. Weitere Angelegenheiten,
die die Fürsorge für
Pferde betreffen, insbesondere
schwere Verletzungen und die Verabreichung
von Medikamenten, werden geregelt
im Anhang B des Regelwerks.
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b
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Tierärztliche Abdeckung
und Versorgung:
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i
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Clubs müssen Vorkehrungen
treffen für eine Abdeckung
durch eine tierärztliche
Praxis vor Ort. Bei allen
Turnieren sollte ein approbierter
Tierarzt anwesend sein oder
sofort zur Verfügung
stehen. Ein Cluboffizieller
sollte bei allen Spielen
dabei sein, falls ein Problem
mit der Pferdefürsorge
auftreten sollte.
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ii
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Das Gesetz regelt, das Personen,
die Pferde behandeln, approbierte
Tierärzte sein müssen.
Pferde sollten deshalb nur
von qualifizierten Tierärzten
behandelt werden.
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c
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Tierschutzverantwortlicher: Jeder
Club muss einen Tierschutzverantwortlichen
ernennen, die für alle Aspekte
des Wohlergehens der Pferde insbesondere
an der Pony Line verantwortlich
ist. Die Schiedsrichter haben die
Verantwortung für das Wohlergehen
der Pferde auf dem Spielfeld.
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d
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Impfungen und Pferdepässe: Alle
Pferde, die in Deutschland spielen,
müssen ein gültiges Zeugnis über
die Impfung gegen Pferdegrippe
und ebenso ist gesetzlich ein Pass
erforderlich. Pferdepässe
sind über die Deutsche Reiterliche
Vereinigung zu beantragen.
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e
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Ansteckende und infektiöse
Erkrankungen: Jeder
Pferdebesitzer, Stallmanager
oder Poloclub, der einen Verdachtsfall
auf eine ansteckende Krankheit
wie Pilzbefall oder auf eine
infektiöse Erkrankung wie
Druse (Distemper) oder Herpes
der Pferde im Stall hat, muss
sofort den DPV informieren über
Details von unternommenen Aktionen.
Kein infektiöses Pferd,
auch keine Kontaktfälle
dürfen zum Polofeld ohne
Klärung durch einen approbierten
Tierarzt gebracht werden.
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f
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Aufmachung und verbotene
Ausrüstung: Es
wird erwartet, dass Pferde in
guter Aufmachung präsentiert
werden. Ausrüstung von schlechter
Qualität oder schlecht angepasst,
die zu Verletzungen führen
könnte, ist nicht erlaubt.
( s. Anmerkung zu „das
am besten spielende Pferd oder
in bester Aufmachung“) Jedes
Pferd muss durch Bandagen oder
Gamaschen an allen 4 Beinen geschützt und
der Schweif hochgebunden sein.
Schiedsrichterpferde sollen wie
für Polo vorbereitet werden,
nur der Schweif braucht nicht
hochgebunden sein.
Folgendes ist nicht erlaubt während
irgendeines Spiels:
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i
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Nasenriemen, Zaumzeug oder
Halfter, das mit Draht bzw.
scharfkantigem Material versehen
ist.
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ii
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Hackamore bzw. gebissloses
Zaumzeug ( während Chukkas
mag es mit Diskretion des
Clubs benutzt werden).
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iii
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Scheuklappen, Nasenriemen
bzw. irgendeine Ausrüstung,
die die Sicht des Pferdes
behindert
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iv
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das Mundstück eines
jeglichen Gebiss, ob einzeln
oder doppelt, darf an der
dünnsten Stelle nicht
weniger als 6,5 mm (0.25
inches) betragen.
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v
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eine Zungen Fixierung
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g
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Körperliche Verfassung: Ein
Pferd darf unter folgenden Umständen
nicht gespielt werden:
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i
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bei Lahmheit:
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ii
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bei Zeichen von Stress
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iii
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blind auf einem Auge
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iv
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nicht unter richtiger Kontrolle
ist oder Unarten zeigt
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v
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das Pferd irgendeine Form
von Luftröhrenschnitt
oder –öffnung
hat
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vi
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das Pferd blutet, ob vom
Mund, den Flanken oder irgendeinem
anderen Körperteil.
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h
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Hufeisen und Beschlagen: Nach
gesetzlichen Regelungen hat eine
Person, die Pferde beschlägt,
ein von der Handwerkskammer registrierter
Hufschmied zu sein. Pferde sollten
deshalb nur durch einen registrierten
Hufschmied beschlagen werden. Eisnägel,
Straßenstollen, Schrauben
und ausgefallene Spikes oder irgendwelche
vorstehende Nägel oder scharfe
Kanten sind nicht erlaubt mit folgenden
Ausnahmen:
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i
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Gerandete Eisen“ („rimmed
shoes“) können
benutzt werden, aber der
Rand darf nur an der Innenseite
des Eisens sein.
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ii
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Ein angeschmiedeter Stollen
oder sonstiger Stollen muss
kleiner als ein 13 mm (0,5
inch) großer Würfel
sein und sich auf dem letzten
inch (25mm) des äußeren
Anteils am Hinterhufeisen
befinden. Ein nicht rutschender
bzw. für die Straße
vorgesehener Hartmetallstift
kann angebracht werden. Ein
Hartmetallstift ist eingelassen
in das Eisen bei einem Hufschmied
und darf nicht mit irgendeiner
Art von Stollen verwechselt
werden.
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iii
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Ein angeschmiedeter bzw.
fest fixierter Stollen muss
durch einen erhöhten
und gefederten Keil auf eine
Mindestlänge von 40
mm (1.5 inch) an der Innenseite
des Hufs ausgeglichen werden.
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iv
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abnehmbare Stollen werden
am meisten empfohlen, sie
sollten entfernt werden,
bevor das Pferd das Feld
verlässt.
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v
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Ein Pferd kann mit einem
Maximum von 2 Straßennägeln
oder nicht rutschenden Nägeln
pro Hufeisen beschlagen werden,
damit es sicher auf der Straße
geritten werden kann. Solche
Nägel dürfen nicht
am ausladensten Teil des
Hufeisens angebracht werden.
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vi
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ein Pferd darf auch ohne
alle 4 Hufeisen oder ohne
hintere Hufeisen gespielt
werden. Sollte das allerdings
dazu führen, dass ein
Pferd unter keiner guten
Kontrolle ist und damit eine
Gefahr für sich selbst
oder andere ist, sollte es
von den Schiedsrichtern vom
Platz verwiesen werden.
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j
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Injektionen: Ein
Pferd sollte nicht auf einem Polofeld
injiziert werden außer durch
einen approbierten Tierarzt. Falls
ein lokales Betäubungsmittel
zum Nähen einer Wunde verwendet
wurde, darf das Pferd nicht spielen
bis es ein approbierter Tierarzt
erlaubt.
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k
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Wasser und Maulkörbe: Clubs
müssen sicherstellen, dass
frisches bzw. Leitungswasser leicht
zugänglich ist an allen Ponylines
und Gastpferdeboxen. Wasser sollte
für eine längere Zeit
den Pferden nicht vorenthalten
werden und angeboten werden, nachdem
sie gespielt haben. Maulkörbe
sollten nur für kurze Zeit
verwendet werden, um Pferde vom
Fressen abzuhalten. Sie sollten
nicht auf eine Art angebracht werden,
die die Pferde beim Atmen oder
Trinken behindert.
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l
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Anzahl der Chukkas: Bei
normaler Dauer eines Spieles darf
ein Pferd nicht mehr als 2 volle,
nicht aufeinander folgende Chukkas
spielen bzw. die entsprechende
Zeit. Ein Pferd, das länger
als einen halben Chukka gespielt
hat, darf mindestens für 10
Minuten nicht eingesetzt werden.
Ein Pferd darf innerhalb eines
Tages nicht mehr als 3 volle Chukkas
gespielt werden bzw. die entsprechende
Zeit. Sollte ein Spiel in Extra
Zeit gehen, dann darf ein Pferd,
das 2 Chukka gespielt hat, die
ganze Länge des Extra Chukka
gespielt werden - vorausgesetzt,
das Pferde hatte mindestens eine
Pause von 10 Minuten gehabt.
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m
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Pferde benutzt zum Schiedsrichtern: Ein
Pferd, das in einem 8 Goal Spiel
oder weniger gespielt hat, darf
als Schiedsrichterpferd eingesetzt
werden, solange es mindestens eine
Pause von einem Chukka gehabt hat
bzw. umgekehrt. Oberhalb von 8
Goals Spielen sollte ein Pferd,
das gespielt hat nicht als Schiedsrichterpferd
eingesetzt werden bzw.
umgekehrt.
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n
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Medikamente: Die
Verabreichung von Medikamenten
oder irgendwelchen Substanzen sind
verboten, die nicht normaler Bestandteil
von Pferdefutter sind, und als
illegal im Anhang B des Regelwerks
aufgelistet sind.
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o
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Pferdetransport für
den Notfall: Während
eines Spieles muss ein an einem
Fahrzeug angekoppelter Pferdeanhänger
oder Lkw mit niederer Rampe in
der Nähe des Feldes jederzeit
zur Verfügung stehen. Beide
sollten mit einer Seilwinde und
Sichtschutz ausgerüstet
sein. Clubs sollten das Vorgehen
von Zeit zu Zeit üben. Außer
Seilwinde und Sichtschutz sollten
für den Notfalltransport
folgende Ausrüstung zur
Verfügung stehen: Seile,
Tragematte, ein Ersatzhalfter,
eine Plane, eine Eimer mit Sand
und ein Messer zum Aufschneiden
des Sattelzeugs.
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Anmerkungen: Das am besten
spielende Pferd oder das Pferd mit
der besten Aufmachung: Clubs sollten
ermutigt werden, das am besten spielende
Pferd bzw. mit der besten Aufmachung
mit Preisen auszuzeichnen. Man sollte
jedoch sicherstellen, dass das Pferd
sich in einem guten Zustand präsentiert,
wenn es seinen Preis erhält – z.B.
es sollte nicht gestresst, sondern
gut ausschauen, vor allem sollte es
keine Markierungen durch Sporen oder
Gerten, Einschnitte am Maul, Rückenprobleme
oder irgendein andere4s Anzeichen von
schlechter Behandlung zeigen. Wenn
ein Pferd eine unfallbedingte Verletzung
hat, wie z.B. ein Tritt, sollte es
nicht von einer Auszeichnung ausgeschlossen
werden, vorausgesetzt, dass es ordentlich
behandelt worden ist. Wenn ein Tierarzt
anwesend ist, sollte er gefragt
werden, das Pferd vor der Präsentation
zu inspizieren.
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