Deutscher Polo Verband e.V. • Jenischstr. 26 • 22609 Hamburg Klein Flottbek • Tel.: 040 - 822 412 20 • Fax: 040 - 82 06 89 • email: info@poloverband.com
 
 
 
Regelwerk
HURLINGHAM POLO ASSOCIATION - POLOREGELN 2010
4. PFERDE, PFERDEAUSRÜSTUNG UND PFERDEFÜRSORGE
 
a
Allgemein: Die Gesamtverantwortung für Pflege und Fürsorge eines Pferdes liegt jederzeit beim Besitzer. Die Stewards, die Turnierleitung und die Spielverantwortlichen haben die Pflicht, die Regeln durchzusetzen und können tierärztlichen Rat einholen. Weitere Angelegenheiten, die die Fürsorge für Pferde betreffen, insbesondere schwere Verletzungen und die Verabreichung von Medikamenten, werden geregelt im Anhang B des Regelwerks.
b
Tierärztliche Abdeckung und Versorgung:
i
Clubs müssen Vorkehrungen treffen für eine Abdeckung durch eine tierärztliche Praxis vor Ort. Bei allen Turnieren sollte ein approbierter Tierarzt anwesend sein oder sofort zur Verfügung stehen. Ein Cluboffizieller sollte bei allen Spielen dabei sein, falls ein Problem mit der Pferdefürsorge auftreten sollte.
ii
Das Gesetz regelt, das Personen, die Pferde behandeln, approbierte Tierärzte sein müssen. Pferde sollten deshalb nur von qualifizierten Tierärzten behandelt werden.
c
Tierschutzverantwortlicher: Jeder Club muss einen Tierschutzverantwortlichen ernennen, die für alle Aspekte des Wohlergehens der Pferde insbesondere an der Pony Line verantwortlich ist. Die Schiedsrichter haben die Verantwortung für das Wohlergehen der Pferde auf dem Spielfeld.
d
Impfungen und Pferdepässe: Alle Pferde, die in Deutschland spielen, müssen ein gültiges Zeugnis über die Impfung gegen Pferdegrippe und ebenso ist gesetzlich ein Pass erforderlich. Pferdepässe sind über die Deutsche Reiterliche Vereinigung zu beantragen.
e
Ansteckende und infektiöse Erkrankungen: Jeder Pferdebesitzer, Stallmanager oder Poloclub, der einen Verdachtsfall auf eine ansteckende Krankheit wie Pilzbefall oder auf eine infektiöse Erkrankung wie Druse (Distemper) oder Herpes der Pferde im Stall hat, muss sofort den DPV informieren über Details von unternommenen Aktionen. Kein infektiöses Pferd, auch keine Kontaktfälle dürfen zum Polofeld ohne Klärung durch einen approbierten Tierarzt gebracht werden.
f
Aufmachung und verbotene Ausrüstung: Es wird erwartet, dass Pferde in guter Aufmachung präsentiert werden. Ausrüstung von schlechter Qualität oder schlecht angepasst, die zu Verletzungen führen könnte, ist nicht erlaubt. ( s. Anmerkung zu „das am besten spielende Pferd oder in bester Aufmachung“)  Jedes Pferd muss durch Bandagen oder Gamaschen an allen 4 Beinen geschützt  und der Schweif hochgebunden sein. Schiedsrichterpferde sollen wie für Polo vorbereitet werden, nur der Schweif braucht nicht hochgebunden sein.
Folgendes ist nicht erlaubt während irgendeines Spiels:
i
Nasenriemen, Zaumzeug oder Halfter, das mit Draht bzw. scharfkantigem Material versehen ist.
ii
Hackamore bzw. gebissloses Zaumzeug ( während Chukkas mag es mit Diskretion des Clubs benutzt werden).
iii
Scheuklappen, Nasenriemen bzw. irgendeine Ausrüstung, die die Sicht des Pferdes behindert
iv
das Mundstück eines jeglichen Gebiss, ob einzeln oder doppelt, darf an der dünnsten Stelle nicht weniger als 6,5 mm (0.25 inches) betragen.
v
eine Zungen Fixierung
g
Körperliche Verfassung: Ein Pferd darf unter folgenden Umständen nicht gespielt werden:
i
bei Lahmheit:
ii
bei Zeichen von Stress
iii
blind auf einem Auge
iv
nicht unter richtiger Kontrolle ist oder Unarten zeigt
v
das Pferd irgendeine Form von Luftröhrenschnitt oder –öffnung hat
vi
das Pferd blutet, ob vom Mund, den Flanken oder irgendeinem anderen Körperteil.
h
Hufeisen und Beschlagen: Nach gesetzlichen Regelungen hat eine Person, die Pferde beschlägt, ein von der Handwerkskammer registrierter Hufschmied zu sein. Pferde sollten deshalb nur durch einen registrierten Hufschmied beschlagen werden. Eisnägel, Straßenstollen, Schrauben und ausgefallene Spikes oder irgendwelche vorstehende Nägel oder scharfe Kanten sind nicht erlaubt mit folgenden Ausnahmen:
i
Gerandete Eisen“ („rimmed shoes“) können benutzt werden, aber der Rand darf nur an der Innenseite des Eisens sein.
ii
Ein angeschmiedeter Stollen oder sonstiger Stollen muss kleiner als ein 13 mm (0,5 inch) großer Würfel sein und sich auf dem letzten inch (25mm) des äußeren Anteils  am Hinterhufeisen befinden. Ein nicht rutschender bzw. für die Straße vorgesehener Hartmetallstift kann angebracht werden. Ein Hartmetallstift ist eingelassen in das Eisen bei einem Hufschmied und darf nicht mit irgendeiner Art von Stollen verwechselt werden.
iii
Ein angeschmiedeter bzw. fest fixierter Stollen muss durch einen erhöhten und gefederten Keil auf eine Mindestlänge von 40 mm (1.5 inch) an der  Innenseite des Hufs ausgeglichen werden.
iv
abnehmbare Stollen werden am meisten empfohlen, sie sollten entfernt werden, bevor das Pferd das Feld verlässt.
v
Ein Pferd kann mit einem Maximum von 2 Straßennägeln oder nicht rutschenden Nägeln pro Hufeisen beschlagen werden, damit es sicher auf der Straße geritten werden kann. Solche Nägel dürfen nicht am ausladensten Teil des Hufeisens angebracht werden.
vi
ein Pferd darf auch ohne alle 4 Hufeisen oder ohne hintere Hufeisen gespielt werden. Sollte das allerdings dazu führen, dass ein Pferd unter keiner guten Kontrolle ist und damit eine Gefahr für sich selbst oder andere ist, sollte es von den Schiedsrichtern vom Platz verwiesen werden.
j
Injektionen: Ein Pferd sollte nicht auf einem Polofeld injiziert werden außer durch einen approbierten Tierarzt. Falls ein lokales Betäubungsmittel zum Nähen einer Wunde verwendet wurde, darf das Pferd nicht spielen bis es ein approbierter Tierarzt erlaubt.
k
Wasser und Maulkörbe: Clubs müssen sicherstellen, dass frisches bzw. Leitungswasser leicht zugänglich ist an allen Ponylines und Gastpferdeboxen. Wasser sollte für eine längere Zeit den Pferden nicht vorenthalten werden und angeboten werden, nachdem sie gespielt haben. Maulkörbe sollten nur für kurze Zeit verwendet werden, um Pferde vom Fressen abzuhalten. Sie sollten nicht auf eine Art angebracht werden, die die Pferde beim Atmen oder Trinken behindert.
l
Anzahl der Chukkas: Bei normaler Dauer eines Spieles darf ein Pferd nicht mehr als 2 volle, nicht aufeinander folgende Chukkas spielen bzw. die entsprechende Zeit. Ein Pferd, das länger als einen halben Chukka gespielt hat, darf mindestens für 10 Minuten nicht eingesetzt werden. Ein Pferd darf innerhalb eines Tages nicht mehr als 3 volle Chukkas gespielt werden bzw. die entsprechende Zeit. Sollte ein Spiel in Extra Zeit gehen, dann darf ein Pferd, das 2 Chukka gespielt hat, die ganze Länge des Extra Chukka gespielt werden - vorausgesetzt, das Pferde hatte mindestens eine Pause von 10 Minuten gehabt.
m
Pferde benutzt zum Schiedsrichtern: Ein Pferd, das in einem 8 Goal Spiel oder weniger gespielt hat, darf als Schiedsrichterpferd eingesetzt werden, solange es mindestens eine Pause von einem Chukka gehabt hat bzw. umgekehrt. Oberhalb von 8 Goals Spielen sollte ein Pferd, das gespielt hat nicht als Schiedsrichterpferd eingesetzt werden  bzw. umgekehrt.
n
Medikamente: Die Verabreichung von Medikamenten oder irgendwelchen Substanzen sind verboten, die nicht normaler Bestandteil von Pferdefutter sind, und als illegal im Anhang B des Regelwerks aufgelistet sind.
o
Pferdetransport für den Notfall: Während eines Spieles muss ein an einem Fahrzeug angekoppelter Pferdeanhänger oder Lkw mit niederer Rampe in der Nähe des Feldes jederzeit zur Verfügung stehen. Beide sollten mit einer Seilwinde und Sichtschutz ausgerüstet sein. Clubs sollten das Vorgehen von Zeit zu Zeit üben. Außer Seilwinde und Sichtschutz sollten für den Notfalltransport folgende Ausrüstung zur Verfügung stehen: Seile, Tragematte, ein Ersatzhalfter, eine Plane, eine Eimer mit Sand und ein Messer zum Aufschneiden des Sattelzeugs.
Anmerkungen: Das am besten spielende Pferd oder das Pferd mit der besten Aufmachung: Clubs sollten ermutigt werden, das am besten spielende Pferd bzw.  mit der besten Aufmachung mit Preisen auszuzeichnen. Man sollte jedoch sicherstellen, dass das Pferd sich in einem guten Zustand präsentiert, wenn es seinen Preis erhält – z.B. es sollte nicht gestresst, sondern gut ausschauen, vor allem sollte es keine Markierungen durch Sporen oder Gerten, Einschnitte am Maul, Rückenprobleme oder irgendein andere4s Anzeichen von schlechter Behandlung zeigen. Wenn ein Pferd eine unfallbedingte Verletzung hat, wie z.B. ein Tritt, sollte es nicht von einer Auszeichnung ausgeschlossen werden, vorausgesetzt, dass es ordentlich behandelt worden ist. Wenn ein Tierarzt anwesend  ist, sollte er gefragt werden, das Pferd vor der Präsentation zu  inspizieren.